Wir alle wissen nicht, wie wir alt werden. Vielleicht ist dies überhaupt die größte Furcht, irgendwann im Verlauf des Lebens die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit zu verlieren. An diesem Punkt nicht allein gelassen zu werden und Begleitung zu finden ist außerordentlich wichtig und wertvoll. Diejenigen Bewohner, für die aufgrund einer erheblichen Einschränkung ihrer Alltagskompetenzen z.B. aufgrund einer Demenz eine Vereinbahrung nach § 53c SGB XI mit der Pflegekasse abgeschlossen wurde, haben damit den Anspruch auf die zusätzliche Betreuung durch einen Alltagsbegleiter. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Betreuungs- und Lebensqualität unserer Bewohner, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben, verbessern. Die Alltagsbegleiter sollen zusätzlich zu allen bereits bestehenden Angeboten den ihnen zugewiesenen Bewohnern mehrmals wöchentlich Betreuungszeiten widmen. Basierend auf der Biographie, den individuellen Bedürfnissen und der Tagesstruktur jedes einzelnen zu Betreuenden, schaffen sie neben den regulären Sozialdienstangeboten zusätzliche Teilhabe am Leben. Die durch z.B. die Demenz eingeschränkten Alltagskompetenzen können durch die erhöhte Betreuung intensiver aufgefangen werden. Die Kommunikation mit dem Bewohner ist an dessen Bedürfnissen ausgerichtet und kann verbal aber auch nonverbal erfolgen. Im Vordergrund stehen zum Beispiel folgende Angebote:
- Singen, Sitztanz, Gymnastik und Kegeln
- Spaziergänge und Ausflüge